Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden (siehe […]
Für Buchhaltungsunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von entsprechend sechs oder zehn Jahren Auch wenn sich Aktenordner im Büro oder im Archiv stapeln, für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. […]
Für Buchhaltungsunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von entsprechend sechs oder zehn Jahren Auch wenn sich Aktenordner im Büro oder im Archiv stapeln, für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. […]