Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen

Steuererklaerung abgeben

Unternehmer, Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Steuererklärungen, z. B. für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer verpflichtet sind, haben Abgabefristen zu beachten. Die Fristen für die spätestmögliche Abgabe entsprechender Erklärungen sind, bedingt durch die Corona- Krise, mehrfach verlängert worden. (Siehe hierzu § 149 Abs. 2 und Abs. 3 AO.)

Sofern die Erklärungen von einem steuerlichen Berater erstellt werden, gelten abweichende Abgabefristen, die derzeit wie folgt bestehen:

Beratene
BesteuerungszeitraumallgemeinLand- und Forstwirtschaft
202131.08.202331.01.2024
202231.07.202431.12.2024
202302.06.2025 (28)31.10.2025 (29)
202430.04.202630.09.2026
28) Normale Abgabefrist (31.05.2025) wegen Wochenendregelung verschoben 29) Soweit die Feiertagsregelung in Betracht kommt, gilt der 03.11.2025.

Im Hinblick auf die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass – soweit noch nicht erfolgt – alle notwendigen Unterlagen, Belege usw. rechtzeitig vorliegen

Für Besteuerungszeiträume ab 2025 sollen dann wieder die vor der Corona-Krise geltenden Abgabefristen (z. B. für Beratene allgemein der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres) anzuwenden sein.


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