Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmer einen Freibetrag eintragen lassen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, welche Aufwendungen hierfür in Betracht kommen.
Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeitnehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.
Ab dem 01.10.2020 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2021 beantragt werden, der für längs tens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30.11.2020 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2020 gestellt werden, damit ein Freibetrag z. B. noch bei der Ermittlung der Lohnsteuer für Dezember berücksichtigt werden kann.
Werbungskosten werden nur insoweit berücksichtigt, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bei Versorgungsbezügen: 102 Euro) übersteigen. Ein Freibetrag z. B. für Werbungskosten und Sonderausgaben ist aber nur möglich, wenn die Summe der zu berücksichtigenden Aufwendungen die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigt.
Nach § 39a EStG kommen insbesondere folgende Aufwendungen in Betracht:
Folgende Beträge sind ohne Beachtung der Antragsgrenze zu berücksichtigen:
Zu beachten ist, dass dem Finanzamt eine Änderung der Verhältnisse (z. B. durch Verringerung von Aufwendungen) mitzuteilen ist, wenn dies zu einer Reduzierung des Freibetrags führt.
Berufstätige Ehepartner können beantragen, dass beim Lohnsteuerabzug das sog. Faktorverfahren berücksichtigt wird (§ 39f EStG). Dieser Antrag ist umso sinnvoller, je unterschiedlicher die Arbeitslöhne bei jeweils berufstätigen Ehepartnern sind. Die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse IV wird dann durch einen Faktor verringert, der sich an der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer orientiert.
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