Wie lange liegt Ihre letzte Qualitätskontrollprüfung (Peer Review) zurück?
Es verwundert nicht, dass in Zeiten zunehmender Regulierungen und Kontrollvorgaben sogar die Wirtschaftsprüfer kontrolliert werden.
Sie wissen es sicherlich: Spätestens alle sechs Jahre müssen Wirtschaftsprüfer ihre Praxis regelmäßig durch einen unabhängigen Prüfer prüfen lassen.
Daher möchte ich mich auf diesem Wege bei Ihnen als registrierter Prüfer für Qualitätskontrolle (Peer Review) gemäß § 57a Abs. 3 WPO vorstellen.
Seit mehreren Jahren führe ich Qualitätskontrollen zur Prüfung der eingeführten Regelungen zur Qualitätssicherung entsprechend § 57a WPO durch. Es handelt sich zumeist um kleine und mittelständisch orientierte Wirtschaftsprüferpraxen, deren Organisationsstruktur durch eine flache Hierarchie geprägt ist.
Sie haben bei der Wirtschaftsprüferkammer ihre Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß § 316 HGB angezeigt?
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften müssen – sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen – ihre Praxis mindestens alle sechs Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen.
Sofern erstmals gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden, muss die Praxis spätestens drei Jahre nach Beginn der ersten Abschlussprüfung eine Qualitätskontrollprüfung durchführen lassen.
Was geprüft wird
Prüfungsgegenstand einer solchen Qualitätskontrolle sind die gemäß § 57a Abs. 2 WPO in der Kanzlei eingeführten Regelungen zur Qualitätssicherung in Bezug auf
– Abschlussprüfungen nach § 316 HGB und
– betriebswirtschaftliche Prüfungen, die von der BaFin beauftragt werden.
Sofern Sie für Ihre Wirtschaftsprüferpraxis in nächster Zeit die Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO durchführen lassen wollen oder müssen, stehe ich Ihnen als unabhängiger Qualitätskontrollprüfer (Peer Review) zur Verfügung.
Interesse geweckt?
Falls ich Ihr Interesse wecken konnte, sende ich Ihnen gerne ein Angebot zu. Hierzu haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Eckpunkte in ein entsprechendes Formular einzutragen, so dass ich ein entsprechendes Angebot erstellen kann (Zum Formular).
Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen – insbesondere bei der Durchführung der internen Qualitätskontrolle (Nachschau) – stehe ich Ihnen als Ihr kompetenter Wirtschaftsprüfer in Köln, Kaarst und Umgebung zur Verfügung.
Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung und Begleitung der externen Qualitätskontrolle durch einen anderen Qualitätskontrollprüfer? Auch in diesem Fall kann ich Ihnen meine Hilfe anbieten.