Steuerentlastungsgesetz 2022

Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 vorgelegt, um die Bevölkerung angesichts der zum Teil erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich zu entlasten (iehe Bundesrats-Drucksache 127/22 vom 17.03.2022).

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Für 2022 soll der Grundfreibetrag um weitere 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden (bei Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge). Dies führt bei Alleinstehenden zu einer Steuerersparnis von bis zu 69 Euro (bei Ehepartnern bis zu 138 Euro) für das Jahr 2022
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt ab 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro
  • Die ursprünglich ab 2024 vorgesehene Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 0,35 Euro auf 0,38 Euro soll schon ab 2022 gelten. Dadurch steigt auch die Mobilitätsprämie (Vgl. §§ 101 ff. EStG.) entsprechend ab 2022

Diese Änderungen sollen rückwirkend ab dem 01.01.2022 anzuwenden sein. Infolge der Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags muss der Lohnsteuerabzug für bereits durchgeführte Gehaltsabrechnungen für Lohnzahlungszeiträume im Jahr 2022 regelmäßig berichtigt werden (vgl. § 41c Abs. 1 Satz 2 EStG).


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