Weitere steuerliche Entlastung für Familien ab 2021 geplant

Familien

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (s. Entwurf eines Zweiten Familienentlastungsgesetzes) vorgelegt, der zum Teil stufenweise ab dem Jahr 2021 Verbesserungen für Familien insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“ in den Jahren 2021 und 2022. Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen für Familien entnommen werden:

aktuell ab 2021ab 2022
Kindergeld
1. und 2. Kind jeweils204 €219 €unverändert
für das 3. Kind 210 €225 €unverändert
ab dem 4. Kind jeweils 235 €250 €unverändert
Kinderfreibeträge7.812 € 8.388 €unverändert
Grundfreibetrag9.408 €9.696 €9.984 €
Unterhaltshöchstbetrag
(§ 33a Abs. 1 EStG)
9.408 €9.696 €9.984 €

Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2021 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2020 von 638 Euro und im Jahr 2022 von weiteren 224 Euro.


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