Wachstumschancengesetz verabschiedet

Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes [Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom 27.03.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108).] in der Fassung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind:

  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht beim Umsatz von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und beim Gewinn von 60.000 Euro auf 80.000 Euro
  • Anhebung der Betriebsausgaben-Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro
  • Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern (§ 7 Abs. 2 EStG) mit 20% bzw. der doppelten linearen Abschreibung vom 01.04.2024 bis 31.12.2024
  • Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für neue Wohngebäude mit 5% vom jeweiligen Restwert in der Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2029 (Bauantrag bzw. Kaufvertrag; § 7 Abs. 5a EStG n.F.)
  • Verbesserung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG und Verlängerung des Anwendungszeitraums um 2 Jahre und 9 Monate
  • Anhebung der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von 20% auf 40% der Investitionskosten
  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro auf 1.000 Euro
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung: Anstieg des Besteuerungsanteils bzw. Kürzung des Versorgungsfreibetrags und des Altersentlastungsbetrags werden ab dem Jahr 2023 zeitlich gestreckt, sodass die vollständige Besteuerung von Renten nicht bereits 2040, sondern erst bei Rentenbeginn ab 2058 erfolgt.
  • Der Sockelbetrag von 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro beim Verlustabzug wird nicht angehoben; der abziehbare Anteil der übersteigenden Verluste steigt auf 4 Jahre befristet von 60% auf 70%.
  • Erhöhung der Grenze für die Befreiung von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erst ab 2025
  • Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) von 600.000 Euro auf 800.000 Euro

Von den ursprünglich geplanten Änderungen sind u. a. folgende gestrichen worden:

  • Das geplante Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz
  • Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro
  • Anhebung der Reisekostenpauschalen für Verpflegungsmehraufwand auf 15 bzw. 30 Euro
  • Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro
  • Freigrenze für Vermietungseinnahmen von 1.000 Euro pro Jahr

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