Unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben

Unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben

Bestimmte Aufwendungen können als unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abgezogen werden.

Wie Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung durch unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben Ihre Steuerlast mindern, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Dies gilt für Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind.

Allerdings müssen Sie Sonderausgaben für das Kalenderjahr 2018 bis spätestens 31. Dezember 2018 leisten.

Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält (vgl. H 11 EStH).

Dazu gilt: Zahlen Sie mittels (Kredit-)Karte, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt. Bei einer Scheckzahlung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Scheck dem Empfänger übergeben bzw. bei der Post aufgegeben wird.

 

Das sind unbegrenzt abziehbare Sonderausgaben:

Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)

Wiederkehrende Zahlungen im Zusammenhang mit einer (teilweise) unentgeltlichen Vermögensübertragung, z. B. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, können bei nach 2007 geschlossenen Verträgen in voller Höhe als Sonderaus gaben geltend gemacht werden, wenn Betriebsvermögen oder ein mindestens 50%iger GmbH-Anteil übertragen wird.

Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG)

Zudem sind Leistungen zur Vermeidung eines (ehelichen) Versorgungsausgleichs mit Zustimmung des Berechtigten sowie Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigungsfähig , soweit die Versorgungsbezüge der Besteuerung unterliegen.

Kirchensteuern, Kirchenbeiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Außerdem sind die im Kalenderjahr 2018 gezahlten Kirchensteuern bzw. entsprechende Beiträge abzüglich etwaiger Erstattungen abzugsfähig. Ein eventueller Erstattungsüberhang ist im Erstattungsjahr dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen (siehe § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG).
Für welches Kalenderjahr die Kirchensteuer geleistet wird, ist ohne Bedeutung, da es allein auf den Zahlungszeitpunkt ankommt. Ein Sonderausgabenabzug kommt nicht in Betracht für Kirchensteuer, die auf die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge erhoben wurde.

 


Welche Aufwendungen Sie als begrenzt abziehbare Sonderausgaben geltend machen können, erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag “Begrenzt abziehbare Sonderausgaben”.


 

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