Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020

Einkommensteuer-Erklärungen 2018

Save the date! Erstmals für Einkommensteuer-Erklärungen 2018 gilt eine neue Abgabefrist: Entsprechende Erklärungen, die von Beratern erstellt werden, sind – von Vorabanforderungen abgesehen – regelmäßig bis zum letzten Februartag 2020 (Siehe § 149 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung) beim Finanzamt einzureichen.

Zur Einhaltung dieser Frist für Einkommensteuer-Erklärungen 2018 ist darauf zu achten, dass sämtliche (ggf. noch ausstehenden) relevanten Unterlagen im Hinblick auf die Fertigstellung der Steuererklärung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Benötigte Belege für Einkommensteuer-Erklärungen 2018

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Werbungskosten
  • Spendenbescheinigungen
  • Riester- und/oder Rürup-Bescheinigung
  • Steuerbescheinigungen (Banken)
  • Nebenkostenabrechnung
  • Bescheinigung über erhaltenes Elterngeld/Mutterschaftsgeld/Krankengeld
  • Haftpflichtbeiträge
  • bezahlte Handwerkerrechnungen
  • Bescheinigungen über außergewöhnliche Belastungen (z.B. Arztrechnungen)
  • Leistungsnachweis vom Arbeitsamt
  • Beiträge zu Risikolebensversicherungen
  • Beiträge zu Lebensversicherungen mit erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005
  • Beiträge zur Unfallversicherung/Berufsunfähigkeitsversicherung
  • letzter Steuerbescheid

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