Save the date! Erstmals für Einkommensteuer-Erklärungen 2018 gilt eine neue Abgabefrist: Entsprechende Erklärungen, die von Beratern erstellt werden, sind – von Vorabanforderungen abgesehen – regelmäßig bis zum letzten Februartag 2020 (Siehe § 149 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung) beim Finanzamt einzureichen.
Zur Einhaltung dieser Frist für Einkommensteuer-Erklärungen 2018 ist darauf zu achten, dass sämtliche (ggf. noch ausstehenden) relevanten Unterlagen im Hinblick auf die Fertigstellung der Steuererklärung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
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