Grundsätzlich können Aufwendungen im Zusammenhang mit privaten Kapitalerträgen nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Diese sind mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Ehepartner 1.602 Euro) abgegolten.
Können Kapitalforderungen steuerlich geltend gemacht werden? Seit 2009 sind nicht nur private Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinnausschüttungen, sondern grundsätzlich auch Gewinne […]