Vorsteuerabzug bei Bahntickets

Bahntickets

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I S. 2886) wurde der Umsatzsteuersatz für Bahnfernreisen (über 50 km) ab dem 01.01.2020 auf den schon für den Nahverkehr geltenden Steuersatz in Höhe von 7 % gesenkt.

Die Finanzverwaltung hat nun zu den dabei entstehenden Umstellungsproblemen Stellung genommen (Siehe BMF-Schreiben vom 21.01.2020 – III C 2 – S 7244/19/10002 [BStBl 2020 I S. 197]).

Bei bis zum 31.12.2019 gültigen Bahntickets

Bei bis zum 31.12.2019 gültigen Bahntickets wurde der Umsatzsteuersatz von 19 % (bei mehr als 50 km) bzw. die Tarifentfernung ausgewiesen, sodass ein entsprechender Vorsteuerabzug möglich war.

Bei ab dem 01.01.2020 gültigen Bahntickets

Bei ab dem 01.01.2020 gültigen Bahntickets ist der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden. Dabei muss dieser Steuersatz muss nicht gesondert angegeben werden; der Vorsteuerabzug ist trotzdem möglich.

Bei über den 31.12.2019 hinaus geltenden Tickets

Bei über den 31.12.2019 hinaus geltenden Tickets, die 2019 ausgestellt und bezahlt wurden, bleibt es aus Praktikabilitätsgründen bei 19 % Umsatzsteuer. Dabei braucht das Bahnunternehmen die Rechnung nicht zu berichtigen und der Kunde behält den Vorsteuerabzug von 19 % (BMF-Schreiben vom 21.01.2020 (Fußnote 19), Rz. 9 und 19).

Beispiel

Der vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunde U hat sich am 1. Juli 2019 eine Jahreskarte für die Zugstrecke München – Augsburg für 2.822,00 Euro gekauft. Ausweislich der Rechnung ist in den 2.822,00 Euro Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz von 19 % in Höhe von 450,57 Euro enthalten. Am 1. Januar 2020 tritt die geschilderte Steuersatzsenkung in Kraft. Unabhängig vom Leistungszeitpunkt verbleibt es in dieser Konstellation bei einer Besteuerung mit dem Regelsteuersatz.



Möchten Sie regelmäßig Neuigkeiten aus dem Steuer- und Finanzrecht sowie nützliche Steuertipps erhalten?

Abonnieren Sie unseren Newsletter! (Sie erhalten keine Werbemails und wir geben Ihre Adresse auch nicht weiter – siehe unsere Datenschutzerklärung)

Newsletter abonnieren