Steuerliche Familienentlastung ab 2019 geplant

Familienentlastung

Die Bundesregierung hat ein neues Familienentlastungsgesetz vorgelegt, das stufenweise ab dem Jahr 2019 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“. Ein Abbau des Solidaritätszuschlags ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten.

Der folgenden Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden:

aktuell ab 01.07.2019 ab 2019 ab 2020
Kindergeld 1. und 2. Kind jeweils 194 € 204 €
Kindergeld für das 3. Kind 200 € 210 €
Kindergeld ab dem 4. Kind jeweils 225 € 235 €
Kinderfreibeträge 7.428 € 7.620 € 7.812 €
Grundfreibetrag 9.000 € 9.168 € 9.408 €
Unterhaltshöchstbetrag (§ 33a Abs. 1 EStG) 9.000 € 9.168 € 9.408 €

 

Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2019 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2018 von 356 Euro und im Jahr 2020 von weiteren 388 Euro.

Den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie hier als Download.


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