Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz (Siehe Bundesrats-Drucksache 576/22.) werden Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“ angepasst.
Daneben wird die Freigrenze bei der Ermittlung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2023 und 2024 angehoben.