Die Bundesregierung plant, die Einkommensteuer für die Jahre 2024 Geplante Änderungen aus dem Regierungsentwurf eines neuen „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“., 2025 und 2026 [Geplante Änderungen aus dem Regierungsentwurf eines 2. Jahressteuergesetzes 2024, das in „Steuerfortentwicklungsgesetz“ umbenannt wurde.] zu senken, weil der einkommensteuerliche Grundfreibetrag an das inflationsbedingt gestiegene Existenzminimum anzupassen ist. Die weiteren Eckpunkte im Tarifverlauf sollen entsprechend angeglichen werden; nur der Grenzbetrag für den Beginn der sog. Reichensteuer mit dem Steuersatz von 45 % soll unverändert bei 277.826 Euro (Ehepartner: 555.652 Euro) bleiben.