Allgemein

12. August 2024
Doppelte Haushaltsführung

Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnsitz in der Nähe des Beschäftigungsorts

Notwendige Mehraufwendungen, die wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dazu […]
1. September 2024
Grundsteuer

Neue Verwaltungsanweisung zur Grundsteuerwertfeststellung – Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Aufgrund der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Ermittlung der Grundsteuer [BVerfG-Urteil vom 10.04.2018 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12.] […]
2. September 2024

Entfernungspauschale ist verfassungsgemäß

Arbeitnehmer können für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr. Die Begrenzung auf den Höchstbetrag gilt nicht bei Verwendung eines PKW. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn diese höher sind als die gesamte Entfernungspauschale. (Vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG; bei Arbeitnehmern mit Behinderung siehe § 9 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 EStG.)
3. September 2024
Einkommensteuersenkung

Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026

Die Bundesregierung plant, die Einkommensteuer für die Jahre 2024 Geplante Änderungen aus dem Regierungsentwurf eines neuen „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“., 2025 und 2026 [Geplante Änderungen aus dem Regierungsentwurf eines 2. Jahressteuergesetzes 2024, das in „Steuerfortentwicklungsgesetz“ umbenannt wurde.] zu senken, weil der einkommensteuerliche Grundfreibetrag an das inflationsbedingt gestiegene Existenzminimum anzupassen ist. Die weiteren Eckpunkte im Tarifverlauf sollen entsprechend angeglichen werden; nur der Grenzbetrag für den Beginn der sog. Reichensteuer mit dem Steuersatz von 45 % soll unverändert bei 277.826 Euro (Ehepartner: 555.652 Euro) bleiben.