Allgemein

3. April 2024
Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmer-Sparzulage: Erhöhung der Einkommensgrenzen ab 2024

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage für vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum Lohn gewähren oder aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen. Förderungsfähig sind Anlagen in Produktivkapital (z. B. Aktien, Wertpapiere, Investmentfonds- Sparpläne) oder z. B. in Bausparverträgen. (Vgl. im Einzelnen das Fünfte Vermögensbildungsgesetz)
1. Mai 2024
Einkommensteuerliche Änderungen

Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG

Erhalten Geschäftspartner oder eigene Arbeitnehmer z. B. zur Pflege von Geschäftsbeziehungen, zur Verbesserung des Arbeitsklimas oder zur Belohnung für erbrachte Leistungen Sachzuwendungen, wie Einladungen zu sportlichen […]
2. Mai 2024

Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung

Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer [Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Abgeltungsteuer (siehe § 32d Abs. 1 Satz 3 ff. EStG); der ermäßigte Abgeltungsteuersatz beträgt bei 9% Kirchensteuer 24,45% bzw. 24,51% bei 8% Kirchensteuer.] abgegolten. Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.
2. Mai 2024
Wachstumschancengesetz

Wachstumschancengesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes [Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom 27.03.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108).] in der Fassung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen, die überwiegend ab 2024 anzuwenden sind: