Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistung für die Ausführung unternehmerischer Tätigkeiten bezogen wird. (Zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug siehe § 15 UStG.) Hinsichtlich der Zuordnung zum Unternehmen ist zu unterscheiden: (Siehe hierzu Abschn. 15.2c UStAE.)