Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z.B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. (Siehe § 8 Abs. 2 Satz 6 ff. EStG.) Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.