Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 [Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vom 02.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 386). Siehe dazu auch Informationsbrief September 2024 Nr. 4] wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2024 rückwirkend gesenkt.